Wir sind für Sie da!

Für Sie als Pflegeperson eines geliebten Familienmitglieds oder Freundes ist der Gedanke an eine Urlaubsreise oder eine regelmäßige Freizeitgestaltung oft mit der Sorge um das Wohl des Pflegebedürftigen verbunden.

Wer übernimmt die fachgerechte Pflege und Betreuung?
Muss ich meinen Angehörigen während des Urlaubs in ein Heim geben?
Was ist mit den Kosten?

Folgende Leistungen können von der Kranken- und Pflegekasse übernommen werden, dazu beraten wir Sie gerne:

Verhinderungspflege (Urlaubspflege) bedeutet, die Pflegekasse übernimmt die Kosten (bis zu maximal 1612 Euro im Jahr) für eine notwendige Ersatzpflege, unter der Voraussetzung, dass die Pflegeperson den in einer Pflegestufe erfassten Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat, die Kosten für eine Ersatzpflegekraft, durch eine professionelle Pflegeperson, z. B. durch einen zugelassenen Pflegedienst.

Somit kann die Verhinderungspflege unter Anrechnung von 50% der Kurzzeitpflege (806,00 EUR) auf 2418,00 EUR erhöht werden.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Pflegekasse, Pflegepersonen, die wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert sind, durch unser Fachpersonal vertreten zu lassen.

Sie haben noch Fragen oder brauchen Hilfe bei der Antragsstellung? Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Diakonie-Sozialstation.

Weitere Leistungen

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